48. Verordnung: Lehrpläne der Volks-, Haupt- und Sonderschulen 48. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; I. Sondernummer zum Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht
Gespeichert in: