162. Verordnung: Lehrpläne für die gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen 162. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und ihre Sonderformen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
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