Österreich Bundesministerium für Unterricht. (1963). 142. Verordnung: Lehrpläne für die gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen: 142. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, für kaufmännische und für die hauswirtschaftlichen Berufsschulen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen. [Bundeskanzler].
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 142. Verordnung: Lehrpläne Für Die Gewerblichen, Kaufmännischen Und Hauswirtschaftlichen Berufsschulen: 142. Verordnung Des Bundesministeriums Für Unterricht Vom 4. Juni 1963, Mit Welcher Lehrpläne Für Gewerbliche, Für Kaufmännische Und Für Die Hauswirtschaftlichen Berufsschulen Erlassen Werden ; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. Wien: [Bundeskanzler], 1963.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Österreich Bundesministerium für Unterricht. 142. Verordnung: Lehrpläne Für Die Gewerblichen, Kaufmännischen Und Hauswirtschaftlichen Berufsschulen: 142. Verordnung Des Bundesministeriums Für Unterricht Vom 4. Juni 1963, Mit Welcher Lehrpläne Für Gewerbliche, Für Kaufmännische Und Für Die Hauswirtschaftlichen Berufsschulen Erlassen Werden ; Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen. [Bundeskanzler], 1963.