142. Verordnung: Lehrpläne für die gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen 142. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher Lehrpläne für gewerbliche, für kaufmännische und für die hauswirtschaftlichen Berufsschulen erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
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