55. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalten für wirtschaftliche Frauenberufe 55. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher die Lehrpläne für die Haushaltungsschule, die Hauswirtschaftsschule, die Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe erlassen werden ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; VI. Sondernummer zum Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht
Gespeichert in:
| Beschreibung: | "Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht." |
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| Beschreibung: | 1 Online-Ressource (445 - 528 Seiten) Stundentafeln |