Übergangsrichtlinien für das Fach Gemeinschaftskunde (Anlage zum RdErl. II E. 36-21/0 Nr. 1915/65)

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen Kultusministerium (BerichterstatterIn)
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Erschienen: Düsseldorf 1965
Ausgabe:[Stand:] 25. Mai 1965
Katalog:GEI:  Suchergebnis im Bibliothekskatalog
Schulbuchspezifische Eigenschaften:
Schlagworte:
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Hinzugefügt zu:10.09.2015
Geändert in:10.09.2015
Beschreibung
Beschreibung:Ergänzung zu den bisherigen Richtlinien für Gemeinschaftskunde und für Philosophie, die Erhöhung der Zahl der Wochenstunden für das Fach Gemeinschaftskunde von 4 auf 6 und die Beteiligung der Fachlehrer für Erdkunde und für Philosophie (neben dem Fachlehrer für Geschichte) an dem Unterricht in Gemeinschaftskunde betreffend. - Dieser Erlass wird nicht im Amtsblatt veröffentlicht
Maschinenschriftlich vervielfältigt
Beschreibung:[1] S. Anschreiben, [8] S.