156. Verordnung: Lehrplan für die Familienhelferinnenschule 156. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher ein Rahmenlehrplan für die einjährige und für die zweijährige Familienhelferinnenschule erlassen wird ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Österreich Bundesministerium für Unterricht (BerichterstatterIn)
Format: E-Book
Sprache:Deutsch
Erschienen: Wien [Bundeskanzler] 1963
Katalog:GEI:  Suchergebnis im Bibliothekskatalog
Schulbuchspezifische Eigenschaften:
Schriftenreihe:Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich Nr. 156/157.1963
Schlagworte:
Online-Zugang:Volltext, letzter Abruf: 2015-07-29
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Hinzugefügt zu:28.07.2015
Geändert in:28.07.2015
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Beschreibung
Beschreibung:Enthält außerdem: 157. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalt für gehobene Sozialberufe : Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher der Rahmenlehrplan der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe und der Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe erlassen wird
Der Abschluss an einer Schule für Sozialberufe (ohne Matura) entspricht ISCED-Level 3B
Der Abschluss an einer höheren Schule für Sozialpädagogik entspricht ISCED-Level 4B
BGBl. Nr. 156/157, Jg. 1963, 45. Stück, ausgegeben am 16. Juli 1963
Beschreibung:1 Online-Ressource (PDF-Datei: 40 Seiten, 3,04 MB) Stundentafeln