156. Verordnung: Lehrplan für die Familienhelferinnenschule 156. Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher ein Rahmenlehrplan für die einjährige und für die zweijährige Familienhelferinnenschule erlassen wird ; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen.
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| Beschreibung: | Enthält außerdem: 157. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalt für gehobene Sozialberufe : Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher der Rahmenlehrplan der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe und der Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe erlassen wird Der Abschluss an einer Schule für Sozialberufe (ohne Matura) entspricht ISCED-Level 3B Der Abschluss an einer höheren Schule für Sozialpädagogik entspricht ISCED-Level 4B BGBl. Nr. 156/157, Jg. 1963, 45. Stück, ausgegeben am 16. Juli 1963 |
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| Beschreibung: | 1 Online-Ressource (PDF-Datei: 40 Seiten, 3,04 MB) Stundentafeln |