106. Verordnung: Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; 106. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 10. April 1978, BGBl. Nr. 334/1978, über die Lehrpläne für die Handeslakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände ... ; II. Sondernummer zum Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Österreich Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (Herausgebendes Organ)
Format: Buch
Sprache:Deutsch
Erschienen: Wien Österreichischer Bundesverlag für Unterricht, Wissenschaft und Kunst 1978
Ausgabe:[Stand:] 15. August 1978
Katalog:GEI:  Suchergebnis im Bibliothekskatalog
Schulbuchspezifische Eigenschaften:
Schriftenreihe:Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung Jg. 1978, Sondernr. 2 = Stück 9a
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Hinzugefügt zu:27.04.2008
Geändert in:05.01.2000
Beschreibung
Beschreibung:"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
Beschreibung:Seite 17 - 218 Stundentafeln