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Österreich Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. (1978). 106. Verordnung: Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände: Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen ; 106. Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 10. April 1978, BGBl. Nr. 334/1978, über die Lehrpläne für die Handeslakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände ... ; II. Sondernummer zum Verordnungsblatt für die Dienstbereiche der Bundesministerien für Unterricht und Kunst, Wissenschaft und Forschung ([Stand:] 15. August 1978.). Österreichischer Bundesverlag für Unterricht, Wissenschaft und Kunst.

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Österreich Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. 106. Verordnung: Lehrpläne Für Die Handelsakademie Und Die Handelsschule Sowie Ihre Sonderformen Sowie Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen Neuer Unterrichtsgegenstände: Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen ; 106. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kunst Vom 10. April 1978, BGBl. Nr. 334/1978, über Die Lehrpläne Für Die Handeslakademie Und Die Handelsschule Sowie Ihre Sonderformen Sowie Die Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen Neuer Unterrichtsgegenstände ... ; II. Sondernummer Zum Verordnungsblatt Für Die Dienstbereiche Der Bundesministerien Für Unterricht Und Kunst, Wissenschaft Und Forschung. [Stand:] 15. August 1978. Wien: Österreichischer Bundesverlag für Unterricht, Wissenschaft und Kunst, 1978.

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Österreich Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. 106. Verordnung: Lehrpläne Für Die Handelsakademie Und Die Handelsschule Sowie Ihre Sonderformen Sowie Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen Neuer Unterrichtsgegenstände: Bekanntmachung Der Lehrpläne Für Den Religionsunterricht an Diesen Schulen ; 106. Verordnung Des Bundesministers Für Unterricht Und Kunst Vom 10. April 1978, BGBl. Nr. 334/1978, über Die Lehrpläne Für Die Handeslakademie Und Die Handelsschule Sowie Ihre Sonderformen Sowie Die Festsetzung Der Lehrverpflichtungsgruppen Neuer Unterrichtsgegenstände ... ; II. Sondernummer Zum Verordnungsblatt Für Die Dienstbereiche Der Bundesministerien Für Unterricht Und Kunst, Wissenschaft Und Forschung. [Stand:] 15. August 1978. Österreichischer Bundesverlag für Unterricht, Wissenschaft und Kunst, 1978.

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